Amtstafel „ONLINE“

Diese „virtuelle Amtstafel“ ist eine Kopie der Amtstafel in der Gemeinde.
Aktuelle Kundmachungen und Anschläge werden auch über diese „virtuelle Amtstafel“ verlautbart.
Die “Amtstafel-Online” ist ein zusätzliches Service der Gemeinde Hohentauern, ohne Anspruch auf Rechtsgültigkeit.
Der amtliche (rechtsgültige) Aushang befindet sich beim Eingang zum Gemeindeamt.

Stellenausschreibung

Die Gemeinde Hohentauern sucht zum Dienstantritt ab 01.07.2027 mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden eine/n

Vertragsbedienste*n (m/w/d) zur Übernahme der Amtsleitung ab November 2028

Kundmachung

gem. § 92 Stmk. GemO idF LGBl. Nr.19/2026 über die Verordnung gem. § 9 Abs. 2 StROG 2010, Bausperre

Kundmachung

gem. § 92 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 i.d.g.F., Genehmigung 1. NVA

Kundmachung

über die Gemeindejagd Hohentauern – Freihändige Verpachtung

Kundmachung

gem. § 38 Abs. 4 StROG 2010 über die Auflage des Entwurfs des Flächenwidmungsplans 4.0

Kundmachung

gem. § 24 Abs. 2 StROG 2010 über die Auflage der Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 4.01 ​“Sachbereichskonzept Energie inkl. gemeindeweiter Untersuchung zu Solar- und PV-Anlagen“

Kundmachung

gem. § 24 Abs. 2 StROG 2010 über die Auflage der Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 4.02 „Keine Geruchszone“

Kundmachung

zur Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes – Verfahrensfall 1.04 der Marktgemeinde Gaishorn am See

Kundmachung

zur Änderung des Flächenwidmungsplanes – Verfahrensfall 1.04 der Marktgemeinde Gaishorn am See

Verordnung

über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr.

Kundmachung

über die Wassergebührenordnung ab 2026

Kundmachung

über die Kanalabgabenordnung ab 2026

Kundmachung

über die Müllabfuhrordnung ab 2022

Verordnung

Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h auf der B114 im Bereich Straßenkilometer 11,6 bis 13,6.

Die Verordnung tritt mit Anbringung der Beschränkungszeichen in Kraft und endet mit deren Entfernung.

Verordnung

Fahrverbot (in beide Richtungen) mit dem Zusatz „ausgenommen Anrainerverkehr“